PROBETRAINING
Die NFV-Jugendordnung (§ 4 der NFV‑Spielordnung bzw. § 21 der Jugendordnung) besagt:
- Den Vereinen ist es untersagt, Junioren/Juniorinnen aus einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen oder diese in Freundschaftsspielen sowie in Turnieren einzusetzen.
- Dies ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis besitzt, seine schriftliche Zustimmung erteilt hat oder ein Gastspielrecht gem. § 9 Abs. 1 SpO erteilt wurde.
- Wurde der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis besitzt, spätestens 7 Tage vor Teilnahme am Training oder Freundschaftsspiel schriftlich (DFBnetPostfachsystem) vom anderen Verein informiert, so gilt die Zustimmung auch als erteilt, wenn der Teilnahme des Spielers nicht bis spätestens 24 Stunden vor dem Training/Spiel schriftlich (DFBnet-Postfachsystem) widersprochen wird.
Was muss ich als Trainer machen, wenn ein Spieler ein Probetraining bei uns machen möchte?
- Kontakt zum Jugendleiter oder Vorstand aufnehmen.
- Der Jugendleiter oder Vorstand wird dann die notwendigen Schritte in die Wege leiten.
- Es trainiert kein Spieler mit ohne das der Jugendleiter oder Vorstand ihr Einverständnis gibt.
Warum sind die Regeln so?
Ziel ist es, Abwerbung ohne Wissen des Heimatvereins zu verhindern und sowohl Vereine als auch Spieler/innen zu schützen. Der Verband kann bei Verstößen Verwarnungen oder Geldstrafen (z. B. bis zu 200 €) verhängen.